BuT-Leistungen erreichen nicht alle Kinder — Inanspruchnahme steigt auf 74 %
SPD-Abgeordneter Lars Düsterhöft fragte den Senat, ob armutsbetroffene Familien ausreichend über Bildung- und Teilhabeleistungen (BuT) informiert werden — etwa über kostenlose Schulausflüge und Lernförderung. Der Senat räumt ein, dass weiterhin Informationsbedarf besteht, verweist aber auf neue Angebote: ein zweiseitiges, mehrsprachiges Infoblatt, das mit den Bewilligungsbescheiden verschickt wird, eine Handreichung zur BuT-Lernförderung zum Schuljahr 2026/2027 und Beratungen direkt an Schulen seit Oktober 2024. Die Inanspruchnahme im SGB II stieg von 57,55 % (2020) auf 74,44 % (2025). Die Information der Eltern an den Schulen liegt in der Eigenverantwortung der einzelnen Schule, klare zentrale Zuständigkeiten gibt es nicht.
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