Nur jeder vierte Antrag auf Kunst-Basisförderung wird bewilligt
Die SPD-Abgeordnete Melanie Kühnemann-Grunow fragte nach der Lage der unabhängigen Projekträume und Projektinitiativen in der bildenden Kunst. Die Antwort zeigt: Für die „Zweijährige Basisförderung für freie Präsentationsorte und ortsungebundene Projektinitiativen“ stehen 2026 und 2027 je 1.085.000 Euro bereit (925.000 Euro Bildende Kunst plus 160.000 Euro Honoraruntergrenzen). In den letzten drei Förderperioden wurden 109 bis 118 Anträge eingereicht, aber nur 25 bis 28 bewilligt – rund drei Viertel aller Bewerbungen gehen leer aus. Das Programm läuft seit dem Haushaltsjahr 2020 und wurde 2024–2027 um jährlich 160.000 Euro für Honoraruntergrenzen aufgestockt. Die Umbenennung des Programms diente nur der klareren Beschreibung: Auch ortsungebunden arbeitende Initiativen und Träger ohne eigenen Ausstellungsort sollen sich angesprochen fühlen, die Förderziele blieben unverändert.