Grünflächen und Spielplätze: Berliner Richtwerte und Zuständigkeiten
Der Grünen-Abgeordnete Andreas Otto wollte wissen, wie Senat und Bezirke den Bedarf an öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen ermitteln und welche Richtwerte gelten. Die Antwort nennt konkrete Zahlen: Für wohnungsnahe Grünflächen gilt ein Richtwert von 6 m² pro Einwohner*in (Mindestgröße 0,5 ha, Einzugsbereich 500 m), für siedlungsnahe Grünflächen 7 m² pro Einwohner*in (Mindestgröße 10 ha, 1.000 m). Für Spielplätze gilt laut Kinderspielplatzgesetz ein Richtwert von 1 m² nutzbarer Fläche pro Einwohner*in. Auf Senatsebene gibt es das Landschaftsprogramm (LaPro) als strategisches Planungsinstrument, eine gesamtstädtische Spielplatzentwicklungsplanung existiert jedoch nicht – diese liegt bei den Bezirksämtern, wo die Zuständigkeiten unterschiedlich organisiert sind. Praktisch bedeutet das: Die Versorgung mit Grün- und Spielflächen wird auf Landes- und Bezirksebene nach diesen Werten bewertet, die konkrete Umsetzung erfolgt meist über die Straßen- und Grünflächenämter.