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Landesmeldung Stadtweit Beantwortet Eingestellt am 17.10.2026 · Antwort vom 29. September 2026

Grünflächen und Spielplätze: Berliner Richtwerte und Zuständigkeiten

Der Grünen-Abgeordnete Andreas Otto wollte wissen, wie Senat und Bezirke den Bedarf an öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen ermitteln und welche Richtwerte gelten. Die Antwort nennt konkrete Zahlen: Für wohnungsnahe Grünflächen gilt ein Richtwert von 6 m² pro Einwohner*in (Mindestgröße 0,5 ha, Einzugsbereich 500 m), für siedlungsnahe Grünflächen 7 m² pro Einwohner*in (Mindestgröße 10 ha, 1.000 m). Für Spielplätze gilt laut Kinderspielplatzgesetz ein Richtwert von 1 m² nutzbarer Fläche pro Einwohner*in. Auf Senatsebene gibt es das Landschaftsprogramm (LaPro) als strategisches Planungsinstrument, eine gesamtstädtische Spielplatzentwicklungsplanung existiert jedoch nicht – diese liegt bei den Bezirksämtern, wo die Zuständigkeiten unterschiedlich organisiert sind. Praktisch bedeutet das: Die Versorgung mit Grün- und Spielflächen wird auf Landes- und Bezirksebene nach diesen Werten bewertet, die konkrete Umsetzung erfolgt meist über die Straßen- und Grünflächenämter.

Umwelt & Klima Soziales & Familie Freizeit & Kultur Anfrage & Antwort

Quelldokument

Referenz
19/27141
Typ
Schriftliche Anfrage
Urheber
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Fraktionen
Bündnis 90/Die Grünen
Themengebiet
Städtebau
Veröffentlicht
08.09.2026
Ebene
Landesebene (Berlin)
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