Wie prüft Berlin, ob Fördermittel an Verfassungsfeinde gehen?
Der SPD-Abgeordnete Alexander Freier-Winterwerb wollte wissen, mit welchen Regeln das Land Berlin verhindert, dass öffentliche Zuwendungen an verfassungsfeindliche oder extremistische Organisationen fließen. Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung antwortet: Es gibt keine spezielle Extremismus- oder Demokratieklausel im Berliner Zuwendungsrecht. Geprüft wird nur, ob die Mittel ordnungsgemäß und zweckentsprechend verwendet werden – bei Verstößen gegen Auflagen können Bescheide widerrufen und Gelder zurückgefordert werden, einen Anspruch auf Förderung gibt es nicht. Die frühere allgemeine Antisemitismusklausel im Kulturbereich wurde demnach wieder aufgegeben, weil sie rechtlich problematisch ist: Solche Klauseln machten Förderung von einem politischen oder weltanschaulichen Bekenntnis abhängig und berührten Meinungs-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit. Praktisch heißt das: Eine systematische Überprüfung der politischen Haltung von Vereinen und Verbänden, die Landesgeld erhalten, findet derzeit nicht statt; Extremismusbekämpfung bleibt Aufgabe des Verfassungsschutzes und der Justiz.