Senat: GEAS ändert nichts am Schulzugang für geflüchtete Kinder
Der AfD-Abgeordnete Tommy Tabor fragte, wie viele Willkommensklassen es in Berlin gibt, wo sie untergebracht sind und ob das seit Juni 2026 geltende EU-Asylsystem (GEAS) den Schulzugang geflüchteter Kinder verändert. Der Senat antwortet: Aus dem GEAS ergeben sich keine Änderungen — nach Berliner Schulrecht besteht für alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen ab dem ersten Aufenthaltstag Schulpflicht, unabhängig vom asylrechtlichen Status. Artikel 16 der EU-Richtlinie 2024/1346 gilt nur für minderjährige Antragsteller*innen auf internationalen Schutz und deren Kinder, eine gesonderte Erfassung dieser Gruppe findet aber nicht statt. Separate Regelklassen, in denen fast nur ehemalige Willkommensschüler*innen unterrichtet werden, gibt es laut Senat aktuell nicht. Konkrete Zahlen zu Klassen und Standorten wurden nur als Anlagen beigefügt, der Stichtag 18.09.2026 war zum Antwortzeitpunkt noch nicht ausgewertet.