Senat: Rhin Towers sind keine Landesunterkunft – Kriminalstatistik bleibt geheim
Die AfD-Abgeordnete Jeannette Auricht fragte nach Belegung, Betreiber, Wachschutz und Polizeieinsätzen rund um die Hochhäuser Hellersdorfer Straße 171/173 („Rhin Towers“), wo Anwohner*innen über Vermüllung, Ratten, Lärm und Diebstähle berichten. Der Senat antwortet, es handele sich NICHT um eine Unterkunft des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten, sondern um eine private Immobilie, deren Wohnungen online beworben werden. Angaben zu Belegung, Betreiber, Sicherheitsdienst und Polizeieinsätzen macht der Senat daher nicht. Zu den vom Senat erfassten Straftaten verweigert er die Auskunft: Ein IFG-Antrag von Anwohner*innen wurde abgelehnt (Widerspruch erfolglos), gestützt auf § 6 Abs. 1 und § 9 Abs. 3 Nr. 2 b) IFG. Begründet wird dies mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der dort gemeldeten Personen – auch eine aggregierte, anonymisierte Statistik hält der Senat für unzulässig. Praktisch bedeutet das: Bürger*innen erhalten keine belastbaren Zahlen zur Sicherheitslage an dieser Adresse.