Kein Fußgängerüberweg an der Mohriner Allee trotz neuer Schule?
Der GRÜNE Abgeordnete André Schulze fragt nach der Schulwegsicherheit an der neuen Grundschule am Koppelweg, deren ÖPNV-Anbindung nur über die Bushaltestelle Am Brandpfuhl in der Mohriner Allee läuft. Der Senat antwortet, dass ihm dort keine Gefahrenlage bekannt ist – ohne Verkehrszählungen, Zählungen querender Fußgänger*innen oder Ortsbegehung. Ein Tempo-30-Antrag für die gesamte Mohriner Allee wurde früher abgelehnt, weil keine Gefahrenlage gesehen wurde; auch ein formeller Antrag auf einen Fußgängerüberweg lag nicht vor. Die Regel, dass Fußgängerüberwege in Tempo-30-Zonen entbehrlich sind, gilt hier nicht, da die Mohriner Allee als übergeordnete Straße Stufe II keine Tempo-30-Zone ist. Der Senat verweist darauf, dass das Schulamt neue Schulwege rechtzeitig melden müsse, um ein Prüfverfahren einzuleiten – für Eltern und Kinder bedeutet das, dass die geforderte sichere Querung bislang nicht umgesetzt ist.