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Landesmeldung Beantwortet Eingestellt am 17.10.2026 · Antwort vom 14. September 2026

Kein Fußgängerüberweg an der Mohriner Allee trotz neuer Schule?

Der GRÜNE Abgeordnete André Schulze fragt nach der Schulwegsicherheit an der neuen Grundschule am Koppelweg, deren ÖPNV-Anbindung nur über die Bushaltestelle Am Brandpfuhl in der Mohriner Allee läuft. Der Senat antwortet, dass ihm dort keine Gefahrenlage bekannt ist – ohne Verkehrszählungen, Zählungen querender Fußgänger*innen oder Ortsbegehung. Ein Tempo-30-Antrag für die gesamte Mohriner Allee wurde früher abgelehnt, weil keine Gefahrenlage gesehen wurde; auch ein formeller Antrag auf einen Fußgängerüberweg lag nicht vor. Die Regel, dass Fußgängerüberwege in Tempo-30-Zonen entbehrlich sind, gilt hier nicht, da die Mohriner Allee als übergeordnete Straße Stufe II keine Tempo-30-Zone ist. Der Senat verweist darauf, dass das Schulamt neue Schulwege rechtzeitig melden müsse, um ein Prüfverfahren einzuleiten – für Eltern und Kinder bedeutet das, dass die geforderte sichere Querung bislang nicht umgesetzt ist.

Bildung & Schule Mobilität & Verkehr Anfrage & Antwort

Quelldokument

Referenz
19/27057
Typ
Schriftliche Anfrage
Urheber
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Fraktionen
Bündnis 90/Die Grünen
Themengebiet
Straßenverkehr
Veröffentlicht
28.08.2026
Ebene
Landesebene (Berlin)
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