Keine Statistik zu abgelehnten Obdachlosen-Unterkünften in Berlin
Die AfD-Abgeordneten Bertram und Auricht fragten, wie viele Anträge auf Unterbringung in Obdachlosenunterkünften in den Berliner Bezirken abgelehnt wurden und wie oft Ablehnungen mit selbstverschuldeter Obdachlosigkeit begründet wurden. Die Senatsverwaltung antwortet, dass die Fachstellen Soziale Wohnhilfe solche Ablehnungen und ihre Gründe statistisch überhaupt nicht erfassen — konkrete Fallzahlen für 2023 bis 2026 liegen daher nicht vor. Klar gestellt wird, dass die Unfreiwilligkeit der Obdachlosigkeit Grundvoraussetzung für eine ordnungsrechtliche Unterbringung ist. Hintergrund ist ein Fall aus Neukölln, wo einer rumänischen Familie nach einem zehntägigen Heimaturlaub die Wiederaufnahme in eine Unterkunft verweigert wurde; das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte dies im Eilverfahren. Die für Soziales zuständige Senatsverwaltung arbeitet derzeit an Verwaltungsvorschriften zur ordnungsrechtlichen Unterbringung, die auch Regeln zur vorübergehenden Ortsabwesenheit enthalten sollen.