Sicherheit in Berliner Jugendämtern: Senat veröffentlicht Leitfaden
Der SPD-Abgeordnete Alexander Freier-Winterwerb fragt nach den Konsequenzen aus der tödlichen Gewalttat von Stade vom 29. Juni 2026, bei der drei Jugendamts-Mitarbeitende getötet wurden, und ob Trillerpfeifen als Schutz ausreichen. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie verweist in ihrer Antwort vor allem auf bestehende Instrumente: das Arbeitsschutzgesetz, die Rahmendienstvereinbarung Gewaltschutz (RDV) und den am 2. September 2026 veröffentlichten Leitfaden „Schutz der Beschäftigten vor Gewalt“. Dieser Leitfaden soll den Bezirken als Grundlage dienen, um zu prüfen, ob ihre Schutzmaßnahmen ausreichen – verbindliche berlinweit einheitliche Mindeststandards werden aber nicht zugesagt. Konkret ergriffene Maßnahmen werden nur auf Nachfrage 2 tabellarisch aufgelistet; genannt sind bislang vor allem Gefährdungsbeurteilungen und in Mitte Sondermittel von 6.000 Euro für Sicherheitsschulungen. Auf die Frage nach schneller technischer Alarmierung und einem Umsetzungstermin gibt die Antwort keine konkrete Zusage.