Umsetzungsstand: Schutz von Auszubildenden aus Nicht-EU-Ländern
Die CDU-Abgeordnete Katharina Senge fragte nach, wie weit die 2025 vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Maßnahmen zum Schutz von Auszubildenden aus Nicht-EU-Ländern umgesetzt sind. Die Senatsverwaltung antwortet: Eine Projektgruppe hat zwischen Januar und Juli 2026 sechsmal getagt und einen Maßnahmenkatalog, ein Schaubild zum Anwerbeprozess sowie einen Abschlussbericht erarbeitet, der noch im Senat abgestimmt wird und dann dem Parlament zugeht. Berufsbegleitende Sprachkurse sind bislang nicht Pflicht — es laufen 30 freiwillige Angebote, eine Verpflichtung würde Landes- und Bundesrecht sowie Haushaltsmittel erfordern. Eine verbindliche Zertifizierung privater Vermittlungsagenturen fällt laut Senat in die Bundeskompetenz; Berlin will dazu einen Antrag in die Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2026 einbringen. Geplant ist außerdem ein neues Modellprojekt, das Beratung, Arbeitsrechtsberatung und Ausbeutungsprävention für Auszubildende aus Drittstaaten ausbauen soll.