Senat: Keine Fördermittel für Graffiti-Entfernung im aktuellen Haushalt
Der CDU-Abgeordnete Burkard Dregger fragte den Senat, wie Berlin gegen die zunehmenden Graffiti- und Farbschmierereien vorgeht und welche Fördermittel dafür bereitstehen. Die Antwort: Der Senat erhebt keine Statistik zur Gesamtzahl der Graffiti, kann also keine Zunahme bestätigen. Die Entfernungspflicht liegt bei den Eigentümer*innen (§ 9 BauO Bln), und Graffiti gilt als relatives Antragsdelikt – private Hausverwaltungen zeigen seltener an als öffentliche Stellen. Im Doppelhaushalt 2024/25 gab es ein Sonderprogramm Graffiti-Entfernung, das die Bezirke nur für eigene Flächen nutzten; für die BSR angebotene Mittel blieben ungenutzt. Im laufenden Haushalt wurden keine Gelder mehr eingestellt, und für Private gibt es keine bekannten Förderangebote – teilweise nutzen Bezirke aber Mittel aus dem 'Aktionsprogramm Sauberes Berlin'. Praktisch bedeutet das: Private Eigentümer*innen müssen Graffiti selbst auf eigene Kosten entfernen und erhalten derzeit keine finanzielle Unterstützung vom Senat.