Zwangsgelder gegen Leerstand in der Potsdamer Straße 163/165
Der Grünen-Abgeordnete Sebastian Walter fragte nach dem Stand des Leerstandsverfahrens in den Häusern Potsdamer Straße 163/165. Für Haus 163 lehnte der Bezirk am 28. April 2026 die Genehmigung des Leerstands von 18 Wohnungen ab; für 20 Wohnungen wurden Wiederherstellungs- und Wohnzuführungsaufforderungen mit Zwangsgeld von je 5.000 Euro und Frist bis 17. September 2026 erlassen. Für Haus 165 laufen die Abrissanträge noch, für 30 Wohnungen gilt eine Wohnzuführungsaufforderung mit 5.000 Euro Zwangsgeld pro Wohnung und Frist bis 2. November 2026. Der angekündigte städtebauliche Vertrag kam wegen fehlender Finanzierbarkeit des Vorhabens nicht zustande. Eine verbindliche Sozialquote für den Ersatzwohnraum ist nicht möglich, da das Zweckentfremdungsverbotsgesetz dazu keine Regelung vorsieht.