Aufenthaltstitel für gut Integrierte in Berlin: Zahlen steigen
Die Grünen-Abgeordnete Dr. Susanna Kahlefeld wollte wissen, wie oft Berlin Aufenthaltstitel und Duldungen nach den Integrationsparagrafen §§ 25a, 25b, 16g und 60c AufenthG erteilt. Die Senatsverwaltung für Inneres kann keine Antrags- oder Ablehnungszahlen nennen, weil es dafür keine Statistik gibt. Sie legt aber Stichtagswerte vor: Ende 2025 hatten 2.625 Menschen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25b (Ende 2023: 975), 1.327 nach § 25a und 201 nach § 16g. Bei Duldungen nach § 60c ging die Zahl dagegen von 226 (2023) auf 178 (Ende 2025) zurück. Der Senat stellt außerdem klar, dass eine mindestens zweijährige Ausbildung allein keinen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel begründet – es müssen alle Voraussetzungen der jeweiligen Norm erfüllt sein.