Berlin: 165 Geschlechtseintrags-Änderungen Minderjähriger 2025
Die AfD-Fraktion wollte wissen, wie oft Berliner Familiengerichte die fehlende Zustimmung von Eltern zu Geschlechtseintrags- und Vornamensänderungen bei 14- bis 17-Jährigen ersetzen mussten. Die Antwort des Senats fällt ernüchternd aus: Solche Verfahren nach § 3 Absatz 1 SBGG werden statistisch überhaupt nicht erfasst, konkrete Fallzahlen kann der Senat nicht nennen. Erfasst ist nur eine andere Fallgruppe: Seit 2010 gab es berlinweit 15 Verfahren zur Genehmigung geschlechtsangleichender Operationen bei nicht einwilligungsfähigen Kindern. Bei den Standesämtern kamen nach dem Selbstbestimmungsgesetz von November bis Dezember 2024 insgesamt 64 Erklärungen für Minderjährige an, 2025 waren es 165 und von Januar bis Juli 2026 bislang 54 – der Großteil davon von Jugendlichen ab 14 Jahren, die meisten in Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg und Tempelhof-Schöneberg. Auch erneute Änderungen nach Ablauf der Sperrfrist werden von den Standesämtern nicht statistisch erfasst.