Stromnetz-Dokumente nach IFG-Änderung nicht mehr einsehbar
Der Grünen-Abgeordnete Vasili Franco wollte vom Senat wissen, wie sich die Novelle des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) auf die Akteneinsicht auswirkt. Der Senat räumt ein, dass die Zahl der IFG-Anträge seit 2025 nicht systematisch erfasst wird und die vorgelegten Statistiken daher lückenhaft und teils widersprüchlich sind. Konkret bestätigt der Senat, dass ein am 1. April 2026 noch veröffentlichter Maßnahmenplan zur Stärkung der Resilienz des Berliner Stromnetzes nach der Gesetzesänderung vom 16. April 2026 nicht mehr herausgegeben wurde. Grund ist der neugefasste § 2 Abs. 3 IFG, der Informationen über Anlagen und Einrichtungen kritischer Infrastruktur komplett von der Informationsfreiheit ausnimmt. Anträge werden seither nach der im Entscheidungszeitpunkt geltenden Rechtslage beschieden – auch wenn sie vor der Gesetzesänderung gestellt wurden.