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Landesmeldung Beantwortet Eingestellt am 17.10.2026 · Antwort vom 6. September 2026

Görlitzer Park: Schließung rechtswidrig, Senat wartet auf OVG

Der Grünen-Abgeordnete Vasili Franco fragt, was der Zaun und die nächtliche Schließung des Görlitzer Parks bei der Kriminalität gebracht haben. Die Antwort zeigt: Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Schließung für unzulässig erklärt, der Senat hat dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt, eine Entscheidung steht noch aus. Die nächtliche Schließung entfällt derzeit; ein Sicherheitsdienst bewacht weiter die Umfriedung, um Vandalismusschäden und unbefugtes Schließen der Tore zu verhindern. Der Vertrag läuft bis zum 31. Oktober 2026 mit zwei optionalen Verlängerungen von je vier Monaten. Die vom Bezirk geäußerten rechtlichen Bedenken zum Grünanlagengesetz waren dem Senat bekannt, wurden aber als nicht durchgreifend verworfen; der Gesetzgeber hat die Vorschrift später erweitert.

Sicherheit & Ordnung Freizeit & Kultur Laufendes Verfahren Anfrage & Antwort

Quelldokument

Referenz
19/26863
Typ
Schriftliche Anfrage
Urheber
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Fraktionen
Bündnis 90/Die Grünen
Themengebiet
Innere Sicherheit
Veröffentlicht
13.08.2026
Ebene
Landesebene (Berlin)
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