Görlitzer Park: Schließung rechtswidrig, Senat wartet auf OVG
Der Grünen-Abgeordnete Vasili Franco fragt, was der Zaun und die nächtliche Schließung des Görlitzer Parks bei der Kriminalität gebracht haben. Die Antwort zeigt: Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Schließung für unzulässig erklärt, der Senat hat dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt, eine Entscheidung steht noch aus. Die nächtliche Schließung entfällt derzeit; ein Sicherheitsdienst bewacht weiter die Umfriedung, um Vandalismusschäden und unbefugtes Schließen der Tore zu verhindern. Der Vertrag läuft bis zum 31. Oktober 2026 mit zwei optionalen Verlängerungen von je vier Monaten. Die vom Bezirk geäußerten rechtlichen Bedenken zum Grünanlagengesetz waren dem Senat bekannt, wurden aber als nicht durchgreifend verworfen; der Gesetzgeber hat die Vorschrift später erweitert.