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Landesmeldung Stadtweit Beantwortet Eingestellt am 17.10.2026 · Antwort vom 3. September 2026

Mietspiegel 2026: Neue Kriterien für die Wohnlageneinstufung

Die Grünen-Abgeordnete Katrin Schmidberger fragte den Senat, wie der Mietspiegel 2026 die Wohnlage von Häusern einstuft und wie stark einzelne Kriterien dabei zählen. Der Senat antwortet: Die Einstufung erfolgt statistisch per Diskriminanzanalyse, wobei 2026 neue Indikatoren wie Kriminalität (Straftaten), Lage in Milieuschutzgebieten und Entfernung zu Regional-, S- und U-Bahn sowie Grünversorgung hinzukamen. Den größten Einfluss haben weiterhin die Bodenrichtwerte (24,4 %) und der Statusindex aus dem Monitoring Soziale Stadt (21,0 %) – zusammen rund 45 Prozent. Eine Hoch- oder Herabstufung der Wohnlage findet nur statt, wenn die Wahrscheinlichkeit dafür mindestens zwei Drittel beträgt. Da die Wohnlage die zulässige Miethöhe beeinflusst, können solche Umstufungen für Mieter*innen direkte Mietsteigerungen oder Mietsenkungen bedeuten.

Wohnen & Bauen Anfrage & Antwort

Quelldokument

Referenz
19/26859
Typ
Schriftliche Anfrage
Urheber
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Fraktionen
Bündnis 90/Die Grünen
Themengebiet
Wohnungswesen
Veröffentlicht
19.08.2026
Ebene
Landesebene (Berlin)
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