Verfassungstreue bei Bezirksamtsmitgliedern: Berlin prüft nur im Einzelfall
Der Grünen-Abgeordnete Ario Ebrahimpour Mirzaie fragte, ob Berlin – wie Niedersachsen – einen praktischen Leitfaden braucht, um die Verfassungstreue von Kandidat*innen für Bezirksamtsämter zu prüfen und so rechtsextreme Personen von der Wahl auszuschließen. Die Senatsverwaltung für Inneres antwortet: In Berlin gibt es keine besonderen Verfahren oder Regelungen für eine solche Verfassungstreueprüfung als Wählbarkeitsvoraussetzung – anders als in Flächenländern wie Niedersachsen. Allerdings werden Bezirksamtsmitglieder nach ihrer Wahl zu Beamt*innen auf Zeit ernannt, daher gilt für sie die allgemeine beamtenrechtliche Voraussetzung nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 Beamtenstatusgesetz: Sie müssen die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Diese Prüfung erfolgt nicht vorab, sondern erst im Einzelfall durch die jeweilige Ernennungsbehörde nach der Wahl. Die Senatsverwaltung für Finanzen kündigt lediglich ein allgemeines Hinweisschreiben zur Rechtsstellung der Bezirksamtsmitglieder für die 20. Wahlperiode an.