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Landesmeldung Stadtweit Beantwortet Eingestellt am 17.10.2026 · Antwort vom 27. August 2026

Verfassungstreue bei Bezirksamtsmitgliedern: Berlin prüft nur im Einzelfall

Der Grünen-Abgeordnete Ario Ebrahimpour Mirzaie fragte, ob Berlin – wie Niedersachsen – einen praktischen Leitfaden braucht, um die Verfassungstreue von Kandidat*innen für Bezirksamtsämter zu prüfen und so rechtsextreme Personen von der Wahl auszuschließen. Die Senatsverwaltung für Inneres antwortet: In Berlin gibt es keine besonderen Verfahren oder Regelungen für eine solche Verfassungstreueprüfung als Wählbarkeitsvoraussetzung – anders als in Flächenländern wie Niedersachsen. Allerdings werden Bezirksamtsmitglieder nach ihrer Wahl zu Beamt*innen auf Zeit ernannt, daher gilt für sie die allgemeine beamtenrechtliche Voraussetzung nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 Beamtenstatusgesetz: Sie müssen die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Diese Prüfung erfolgt nicht vorab, sondern erst im Einzelfall durch die jeweilige Ernennungsbehörde nach der Wahl. Die Senatsverwaltung für Finanzen kündigt lediglich ein allgemeines Hinweisschreiben zur Rechtsstellung der Bezirksamtsmitglieder für die 20. Wahlperiode an.

Sicherheit & Ordnung Anfrage & Antwort

Quelldokument

Referenz
19/26844
Typ
Schriftliche Anfrage
Urheber
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Fraktionen
Bündnis 90/Die Grünen
Themengebiet
Wahlen
Veröffentlicht
11.08.2026
Ebene
Landesebene (Berlin)
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