Volksbad der Volksbühne: Badetag für EOTO nach Kritik abgesagt
Die AfD fragt, wie die Volksbühne den Zugang zu einem für 'Schwarze Communities' reservierten Badetag des 'VOLKSBAD' am 14. August 2026 regeln wollte und ob der Ausschluss anderer Gäste rechtlich zulässig ist. Der Senat antwortet: Die ursprüngliche Ankündigung 'exklusiv für Schwarze Communities geöffnet' wurde am 12. August auf Veranlassung des Intendanten geändert. Der Zugang sollte über vorherige Anmeldung beim Verein EOTO e. V. erfolgen; die Veranstaltung wurde wegen Medienberichten und Anfeindungen gegen Volksbühne und EOTO abgesagt. Der Senat hält die zeitlich begrenzte Zugangsbeschränkung für rechtlich zulässig, da sie als 'positive Maßnahme' nach § 5 AGG und § 5 Abs. 2 LADG strukturelle Benachteiligung ausgleiche. Hintergrund ist auch das 2026 eröffnete Black Communities Center in Berlin-Wedding, für das 10,5 Mio. Euro aus Landes-, Bundes- und Lotto-Mitteln aufgebracht wurden.