830 Kunstprojekt-Anträge seit 2023 wegen Formfehlern abgelehnt
Der Grünen-Abgeordnete Daniel Wesener wollte wissen, wie oft Anträge auf künstlerische Projektförderung des Landes Berlin allein wegen formaler Fehler wie überschrittener Seitenzahl, veralteter Formblätter oder Formatierungsproblemen nicht zum Auswahlverfahren zugelassen wurden. Die Senatsverwaltung für Kultur antwortet: Von 2023 bis 2026 waren es insgesamt 830 Fälle, allein 2026 bisher 239 (2023: 126, 2024: 285, 2025: 180). Die meisten Ausschlüsse gab es beim Hauptstadtkulturfonds (zusammen rund 240 in beiden Verfahren) und in der Spartenoffenen Förderung für Festivals. Nachbesserungen nach Ablauf der Antragsfrist lehnt die Verwaltung grundsätzlich ab, um Gleichbehandlung und Chancengleichheit zu wahren; sie bestreitet, dass sie rigider als früher entscheidet. Für freie Künstler*innen und Kulturinitiativen heißt das: Schon kleine formale Fehler können den Verlust der Förderung bedeuten, und es gibt keine zweite Chance.