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Landesmeldung Beantwortet Eingestellt am 17.10.2026 · Antwort vom 21. August 2026

Schulzahnärztliche Untersuchungen teils nicht mehr in Schulen

Die CDU-Abgeordnete Cornelia Seibeld fragte, warum einzelne Bezirksämter die schulzahnärztlichen Reihenuntersuchungen von den Schulen in die Dienststellen der Zahnärztlichen Dienste verlegen. Die Senatsverwaltung antwortet: Es gibt keine landesweite Vorgabe, die dazu zwingt, und auch keine geänderten rechtlichen Vorgaben – die Wahl des Untersuchungsortes ist eine bezirkliche Organisationsentscheidung. Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf begründet die Verlegung damit, dass Schulräume die hygienischen und ergonomischen Standards für Zahnuntersuchungen nicht erfüllen und eine Untersuchung im Sitzen oder Stehen den Befund verschlechtert. Ein Ortstermin von Arbeitsmedizin, Arbeitsschutz und Gesundheitsamt an einer Grundschule in Steglitz habe dies bestätigt. Für Kinder und Eltern bedeutet das: Die Untersuchung bleibt Pflicht und Teil der Schulzeit, findet aber möglicherweise nicht mehr in der Schule statt.

Bildung & Schule Gesundheit Anfrage & Antwort

Quelldokument

Referenz
19/26814
Typ
Schriftliche Anfrage
Urheber
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Fraktionen
CDU
Themengebiet
Schulen
Veröffentlicht
06.08.2026
Ebene
Landesebene (Berlin)
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