Schulzahnärztliche Untersuchungen teils nicht mehr in Schulen
Die CDU-Abgeordnete Cornelia Seibeld fragte, warum einzelne Bezirksämter die schulzahnärztlichen Reihenuntersuchungen von den Schulen in die Dienststellen der Zahnärztlichen Dienste verlegen. Die Senatsverwaltung antwortet: Es gibt keine landesweite Vorgabe, die dazu zwingt, und auch keine geänderten rechtlichen Vorgaben – die Wahl des Untersuchungsortes ist eine bezirkliche Organisationsentscheidung. Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf begründet die Verlegung damit, dass Schulräume die hygienischen und ergonomischen Standards für Zahnuntersuchungen nicht erfüllen und eine Untersuchung im Sitzen oder Stehen den Befund verschlechtert. Ein Ortstermin von Arbeitsmedizin, Arbeitsschutz und Gesundheitsamt an einer Grundschule in Steglitz habe dies bestätigt. Für Kinder und Eltern bedeutet das: Die Untersuchung bleibt Pflicht und Teil der Schulzeit, findet aber möglicherweise nicht mehr in der Schule statt.