Öffentliches Sexualstraftäter-Register in Berlin nicht zulässig
Die AfD fragte, ob Berlin ein öffentlich einsehbares Register verurteilter Sexualstraftäter einführen könnte. Die Senatsjustizverwaltung antwortet: Ein solches Register würde gegen die Menschenwürde (Art. 1 GG) verstoßen und ist laut Bundesverfassungsgericht (Urteil 2017) rechtlich unzulässig – weder Bund noch Land haben dafür eine Gesetzgebungskompetenz. Stattdessen setzt Berlin auf nicht-öffentliche Überwachung: Zum Stichtag 31. März 2026 betreute die spezialisierte Dienstgruppe SiMa der Bewährungshilfe 440 Personen. In der Forensisch-Therapeutischen Ambulanz (FTA) der Charité wurden zum 12. August 2026 insgesamt 78 Patienten wegen Sexualdelikten behandelt, und die LKA-Zentralstelle SPREE führt Risikoanalysen und Kontrollen rückfallgefährdeter Entlassener durch. Bürger*innen erhalten damit keine Einsicht in Täterdaten; der Schutz erfolgt über Kontrolle und Therapie statt über öffentliche Register.