A100-Weiterbau: Entscheidung über Abriss Beermannstraße 16/18 offen
Der Linken-Abgeordnete Michael Efler wollte wissen, ob die Wohnhäuser Beermannstraße 16 und 18 für den 17. Bauabschnitt der A100 abgerissen werden müssen. Die Antwort der Senatsverwaltung fällt fast durchgehend unverbindlich aus: Zuständig ist der Bund, und die Autobahn GmbH teilt mit, dass belastbare Aussagen erst nach Abschluss der laufenden Machbarkeitsuntersuchung möglich sind. Diese Untersuchung soll noch 2026 fertig werden und prüft sechs Trassenvarianten mit mehreren Untervarianten, unter anderem zu Linienführung, Höhenlage und Anschlussstellen. Der Abriss von Wohn- und Gewerbegebäuden wird dabei nur als eines von vielen Bewertungskriterien mitbetrachtet; ob die Häuser in der Beermannstraße zwingend weichen müssen, bleibt offen. Betroffene können sich erst im späteren Planfeststellungsverfahren beim Fernstraßenbundesamt mit Einwänden beteiligen.