Polizei: Keine Statistik über einbehaltene Aufenthaltspapiere
Der Linke-Abgeordnete Niklas Schrader wollte wissen, wie oft die Berliner Polizei in den vergangenen zwei Jahren Aufenthaltstitel, Aufenthaltsgestattungen oder Duldungsbescheinigungen sichergestellt, einbehalten oder in Verwahrung genommen hat – aufgeschlüsselt nach Monaten, betroffenen Personen, Staatsangehörigkeiten und Anlass. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport antwortet, dass solche Fälle bei der Polizei Berlin im automatisierten Verfahren nicht recherchierbar seien; konkrete Zahlen bleiben daher unbekannt. Als Rechtsgrundlagen nennt sie § 50 Abs. 5 AufenthG und § 21 Abs. 1 AsylG: Die Dokumente werden für die Ausländerbehörde (LEA) oder die Aufnahmeeinrichtung (LFU) in Verwahrung genommen und müssen spätestens am folgenden Arbeitstag dort abgegeben werden. Die betroffene Person erhält eine Bescheinigung über das einbehaltene Dokument. Über die Maßnahme entscheidet die jeweils zuständige Dienstkraft im Einzelfall; interne Vorgaben (Qualitätsstandard) haben sich in den letzten zwei Jahren nicht geändert, und Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus dürfen keine Kontrolle auslösenden Kriterien sein.