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Landesmeldung Beantwortet Eingestellt am 17.10.2026 · Antwort vom 3. August 2026

EU-Entgelttransparenz: Berlin wendet Teile der Richtlinie an

Die GRÜNEN-Abgeordneten fragten, welche Folgen es hat, dass der Bund die EU-Entgelttransparenzrichtlinie nicht fristgerecht bis zum 7. Juni 2026 umgesetzt hat. Der Senat antwortet: Für private Arbeitgeber*innen gilt die Richtlinie nicht direkt, sie ist aber künftig Auslegungsmaßstab für die Arbeitsgerichte. Beschäftigte können sich unabhängig davon direkt auf Art. 157 AEUV berufen und gleiches Entgelt einklagen. Für das Land Berlin als öffentlichen Arbeitgeber gelten Teile der Richtlinie (Entgelttransparenz vor Beschäftigung, Entgeltpolitik, Auskunftsrecht) seit dem 8. Juni 2026 unmittelbar. Der Senat informierte seine Dienststellen am 24. Juli 2026 per Schreiben über die Übergangsphase.

Wirtschaft & Arbeit Anfrage & Antwort

Quelldokument

Referenz
19/26697
Typ
Schriftliche Anfrage
Urheber
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Fraktionen
Bündnis 90/Die Grünen
Themengebiet
Frauen, Männer
Veröffentlicht
17.07.2026
Ebene
Landesebene (Berlin)
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