EU-Entgelttransparenz: Berlin wendet Teile der Richtlinie an
Die GRÜNEN-Abgeordneten fragten, welche Folgen es hat, dass der Bund die EU-Entgelttransparenzrichtlinie nicht fristgerecht bis zum 7. Juni 2026 umgesetzt hat. Der Senat antwortet: Für private Arbeitgeber*innen gilt die Richtlinie nicht direkt, sie ist aber künftig Auslegungsmaßstab für die Arbeitsgerichte. Beschäftigte können sich unabhängig davon direkt auf Art. 157 AEUV berufen und gleiches Entgelt einklagen. Für das Land Berlin als öffentlichen Arbeitgeber gelten Teile der Richtlinie (Entgelttransparenz vor Beschäftigung, Entgeltpolitik, Auskunftsrecht) seit dem 8. Juni 2026 unmittelbar. Der Senat informierte seine Dienststellen am 24. Juli 2026 per Schreiben über die Übergangsphase.
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