Grundsteuer: Keine Härtefall-Anträge, Entlastung der Bäder geprüft
Die Linke fragt nach der Umsetzung der Grundsteuerreform in Berlin. Antwort: Für die 2025 mögliche Basiskorrektur bei Härtefällen wurden bislang keine Anträge gestellt. Die Zusage zur Basiskorrektur gilt für 2025 und 2026, über die Zeit danach ist noch nicht entschieden. Bei den Berliner Bäderbetrieben wird geprüft, ob die höhere Grundsteuer für 2025 nicht an die Pächter*innen weitergegeben wird; im Doppelhaushalt 2026/27 ist dafür Geld im Einzelplan 05, Kapitel 0510, Titel 68506 eingeplant. Beim Nachweis niedrigerer Grundstückswerte gab es 486 Anträge, von denen nur 24 anerkannt, 269 abgelehnt und 193 noch in Bearbeitung sind.
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