Berlin kaum an Bundesplänen zu Sozialkürzungen beteiligt
Der Grünen-Abgeordnete Taylan Kurt fragte, wie das Land Berlin und die Sozialsenatorin an vier bundespolitischen Vorhaben zur Verschärfung des Sozialrechts mitgewirkt haben. Die Antwort fällt ernüchternd aus: Die Senatorin bekam nur den ASMK-Antrag vorab zur Kenntnis, die Bundesratsdrucksache 527/25 wurde von der Sozialverwaltung bewertet. An der Empfehlung der Sozialstaatskommission war Berlin nicht direkt beteiligt, und der „Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch“ der Bundesregierung wurde der Senatorin nicht einmal vorab zugesandt. Inhaltlich mitgewirkt hat die Senatorin bei keiner der vier Vorlagen. Damit werden einschneidende Regelungen für EU-Staatsangehörige, Wohnungslose und Armutsbetroffene beschlossen, ohne dass das Land Berlin nennenswert Einfluss darauf nehmen konnte.