Falsch geparkte E-Scooter: Anbieter müssen binnen 4 Stunden räumen
Die CDU-Abgeordneten Danny Freymark und Prof. Dr. Martin Pätzold fragten den Senat, wie er seit 2023 gegen falsch abgestellte Miet-E-Scooter und Leihfahrräder vorgeht. Der Senat antwortet: Er hat den Druck auf die Anbieter erhöht – mit Mobilitätsstationen, Flottenobergrenzen, Sondernutzungsgebühren und einer geplanten stationsgebundenen Abstellpflicht. Anbieter müssen verkehrsbehindernd abgestellte Fahrzeuge unverzüglich, tagsüber aber spätestens innerhalb von vier Stunden entfernen und dafür Fußpatrouillen einsetzen. Verstöße können mit Regelbußgeldern von 20 bis 30 Euro geahndet werden; kontrolliert werden sie von den bezirklichen Ordnungsämtern und der Polizei. Eine Statistik über Verstöße und verhängte Sanktionen seit 2023 führt der Senat jedoch nicht.