Brandschutz an Schulen: einheitliche Vorschrift noch nicht fertig
Der Grünen-Abgeordnete Andreas Otto fragte nach dem Stand der Verwaltungsvorschrift für einheitliche Brandsicherheitsschauen an Berliner Schulen und nach der Zusammenarbeit der Beteiligten. Die Senatsverwaltung antwortet, dass die Verwaltungsvorschrift noch in Bearbeitung ist und nennt keinen Fertigstellungstermin. Ein Brandschutzbeauftragter ist baurechtlich für Schulen nicht vorgeschrieben, deshalb gibt es auch keine geregelte Zusammenarbeit zwischen Schule, Feuerwehr und Bauaufsicht. Die Bezirke handhaben die Brandsicherheitsschauen sehr unterschiedlich: Oft gibt es nur Brandschutz-Obleute, Neukölln hat dagegen einen eigenen bezirklichen Brandschutzbeauftragten. Damit zeigt sich ein erhebliches Regelungsdefizit beim Brandschutz an Berliner Schulen.