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Landesmeldung Stadtweit Beantwortet Eingestellt am 17.10.2026 · Antwort vom 17. Juli 2026

Kinderschutz in Berlin: Einheitliche Standards und 4-Augen-Prinzip

Die SPD-Abgeordnete Mirjam Golm fragte, nach welchen fachlichen Standards die Berliner Jugendämter Kinderschutzverfahren nach § 8a SGB VIII durchführen. Die Senatsverwaltung antwortet, dass jede Meldung über eine mögliche Kindeswohlgefährdung – auch anonym – im 4-Augen-Prinzip geprüft und im Erstcheckbogen dokumentiert wird. Zur Einschätzung stehen berlineinheitliche, altersdifferenzierte Kinderschutzbögen, sechs regionale Kinderschutzambulanzen und verbindliche Hilfe- und Schutzkonzepte zur Verfügung, die spätestens nach 12 Wochen überprüft werden. Die Gemeinsamen Ausführungsvorschriften zum Kinderschutz werden derzeit überarbeitet, um neue Vorgaben des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes aufzunehmen. Damit sollen Transparenz und einheitliche Qualitätsstandards in allen Bezirksjugendämtern gestärkt werden.

Gesundheit Soziales & Familie Anfrage & Antwort

Quelldokument

Referenz
19/26588
Typ
Schriftliche Anfrage
Urheber
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Fraktionen
SPD
Themengebiet
Kinder, Jugendliche
Veröffentlicht
02.07.2026
Ebene
Landesebene (Berlin)
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