Kinderschutz in Berlin: Einheitliche Standards und 4-Augen-Prinzip
Die SPD-Abgeordnete Mirjam Golm fragte, nach welchen fachlichen Standards die Berliner Jugendämter Kinderschutzverfahren nach § 8a SGB VIII durchführen. Die Senatsverwaltung antwortet, dass jede Meldung über eine mögliche Kindeswohlgefährdung – auch anonym – im 4-Augen-Prinzip geprüft und im Erstcheckbogen dokumentiert wird. Zur Einschätzung stehen berlineinheitliche, altersdifferenzierte Kinderschutzbögen, sechs regionale Kinderschutzambulanzen und verbindliche Hilfe- und Schutzkonzepte zur Verfügung, die spätestens nach 12 Wochen überprüft werden. Die Gemeinsamen Ausführungsvorschriften zum Kinderschutz werden derzeit überarbeitet, um neue Vorgaben des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes aufzunehmen. Damit sollen Transparenz und einheitliche Qualitätsstandards in allen Bezirksjugendämtern gestärkt werden.