Senat: Keine Bund-Forderung zu geschlechtsangleichenden Behandlungen
Der Linke-Abgeordnete Dr. Klaus Lederer wollte wissen, warum der Senat trotz grundsätzlicher Zustimmung keine konkrete Forderung an den Bund zur gesetzlichen Regelung des Leistungsanspruchs für geschlechtsangleichende Behandlungen im SGB V mehr stellt. Der Senat bestreitet einen Widerspruch: Er habe nie eine konkrete Forderung angekündigt, sondern nur, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten einzusetzen. Bekannt ist dem Senat ein Schreiben von Bundesgesundheitsministerin Warken vom 28. Januar 2026, mit dem der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) aufgefordert wurde, zeitnah ein Beratungsverfahren zu starten und binnen eines Jahres abzuschließen. Der GKV-Spitzenverband empfahl den Kassen, bis zu einer neuen Richtlinie weiter nach den bis Oktober 2023 geltenden Grundsätzen zu entscheiden. Der Senat erwartet den Abschluss des G-BA-Verfahrens bis Ende Januar 2027 – bis dahin gilt für Betroffene die alte, restriktivere Bewertungspraxis fort.