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Landesmeldung Beantwortet Eingestellt am 17.10.2026 · Beantwortet am 21. Juli 2026

Senat: Keine Bund-Forderung zu geschlechtsangleichenden Behandlungen

Der Linke-Abgeordnete Dr. Klaus Lederer wollte wissen, warum der Senat trotz grundsätzlicher Zustimmung keine konkrete Forderung an den Bund zur gesetzlichen Regelung des Leistungsanspruchs für geschlechtsangleichende Behandlungen im SGB V mehr stellt. Der Senat bestreitet einen Widerspruch: Er habe nie eine konkrete Forderung angekündigt, sondern nur, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten einzusetzen. Bekannt ist dem Senat ein Schreiben von Bundesgesundheitsministerin Warken vom 28. Januar 2026, mit dem der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) aufgefordert wurde, zeitnah ein Beratungsverfahren zu starten und binnen eines Jahres abzuschließen. Der GKV-Spitzenverband empfahl den Kassen, bis zu einer neuen Richtlinie weiter nach den bis Oktober 2023 geltenden Grundsätzen zu entscheiden. Der Senat erwartet den Abschluss des G-BA-Verfahrens bis Ende Januar 2027 – bis dahin gilt für Betroffene die alte, restriktivere Bewertungspraxis fort.

Gesundheit Anfrage & Antwort

Quelldokument

Referenz
19/26582
Typ
Schriftliche Anfrage
Urheber
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Fraktionen
Die Linke
Themengebiet
Sexuelle Identität
Veröffentlicht
06.07.2026
Ebene
Landesebene (Berlin)
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