Senat ließ Personalrat-Veröffentlichung nach AfD-Beschwerde entfernen
Die Linksfraktion fragte, wie die Senatsbildungsverwaltung mit Veröffentlichungen von Personalräten umgeht. Die Antwort: Seit dem 1. Januar 2025 gab es genau einen Fall. In Charlottenburg-Wilmersdorf musste der Personalrat der allgemeinbildenden Schulen am 24. Juni 2026 eine Veröffentlichung auf schriftliche Anweisung der Dienststellenleiterin aus allen Präsenzen entfernen. Auslöser war eine Beschwerde eines Rechtsanwalts der AfD. Die Verwaltung beruft sich dabei auf das Neutralitätsgebot und ein BVerfG-Urteil von 1970; jede parteipolitische Betätigung von Personalräten in der Dienststelle ist nach § 71 PersVG Berlin verboten.
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