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Landesmeldung Stadtweit Beantwortet Eingestellt am 17.10.2026 · Antwort vom 20. Juli 2026

Regeln für Hochbeete, Pavillons und Gewächshäuser im Kleingarten

Die SPD-Abgeordnete Sebahat Atli hat gefragt, welche Vorgaben in Berliner Kleingartenanlagen für Hochbeete, Pavillons, Gewächshäuser und Fristen zur Mängelbeseitigung gelten. Die Antwort: Hochbeete sind erlaubt und zählen zur kleingärtnerischen Nutzfläche, aber Hochbeete aus Ortbeton sind verboten. Pavillons oder Zelte dürfen nur vorübergehend aufgestellt werden, müssen leicht abbaubar sein und dürfen nicht fest mit dem Boden verbunden werden. Gewächshäuser sind bis 10 m² Grundfläche und 2,20 m Höhe zulässig, aber ausschließlich außerhalb der engeren Schutzzone II eines Wasserschutzgebietes; die Zustimmung erteilt der Bezirksverband nach Antragsprüfung. Für Mängelbeseitigungsfristen gibt es keine festen Zeiträume — sie müssen laut Bundeskleingartengesetz und Pachtvertrag nur "angemessen" sein.

Wohnen & Bauen Umwelt & Klima Freizeit & Kultur Anfrage & Antwort

Quelldokument

Referenz
19/26562
Typ
Schriftliche Anfrage
Urheber
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Fraktionen
SPD
Themengebiet
Kommunale Angelegenheiten
Veröffentlicht
03.07.2026
Ebene
Landesebene (Berlin)
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