Neutralitätsgesetz gilt nicht für Feuerwehr – Kopftuch erlaubt
Der AfD-Abgeordnete Thorsten Weiß fragte, ob das Berliner Neutralitätsgesetz für die Berliner Feuerwehr gilt und wie ein Kopftuch-Fall bei einer Feuerwehrfrau bewertet wurde. Der Senat antwortet: Das Gesetz gilt nur für Polizei, Justiz, Justizvollzug und Lehrkräfte – für die Feuerwehr gelten Neutralitätspflichten nur aus dem allgemeinen Beamtenrecht. Im konkreten Fall kam die Einzelfallabwägung zu dem Ergebnis, dass das Tragen des religiösen Merkmals (Kopftuch) erlaubt ist. Eine Statistik über religiös motivierte Bekleidungsfälle wird nicht geführt, und der Senat prüft derzeit, ob das Neutralitätsgesetz allgemein angepasst werden soll.
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