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Landesmeldung Beantwortet Eingestellt am 17.10.2026 · Beantwortet am 15. Juli 2026

Neutralitätsgesetz gilt nicht für Feuerwehr – Kopftuch erlaubt

Der AfD-Abgeordnete Thorsten Weiß fragte, ob das Berliner Neutralitätsgesetz für die Berliner Feuerwehr gilt und wie ein Kopftuch-Fall bei einer Feuerwehrfrau bewertet wurde. Der Senat antwortet: Das Gesetz gilt nur für Polizei, Justiz, Justizvollzug und Lehrkräfte – für die Feuerwehr gelten Neutralitätspflichten nur aus dem allgemeinen Beamtenrecht. Im konkreten Fall kam die Einzelfallabwägung zu dem Ergebnis, dass das Tragen des religiösen Merkmals (Kopftuch) erlaubt ist. Eine Statistik über religiös motivierte Bekleidungsfälle wird nicht geführt, und der Senat prüft derzeit, ob das Neutralitätsgesetz allgemein angepasst werden soll.

Sicherheit & Ordnung Anfrage & Antwort

Quelldokument

Referenz
19/26551
Typ
Schriftliche Anfrage
Urheber
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Fraktionen
AfD
Themengebiet
Arbeitsbedingungen
Veröffentlicht
30.06.2026
Ebene
Landesebene (Berlin)
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