Aufarbeitung im Fall Marvin S. bleibt bis 2027 ausgesetzt
Die Linke-Abgeordneten Anne Helm und Niklas Schrader fragen nach den internen Konsequenzen aus dem Polizeieinsatz vom 22. April 2022 im Fall Marvin S. Der Senat antwortet: Die dienstrechtlichen Ermittlungen sind nach § 22 DiszG ausgesetzt, bis das Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist – dieses läuft nach Revision derzeit beim Bundesgerichtshof (5 StR 30/26). Beteiligte und Zeugen wurden bewusst noch nicht befragt, um das Strafverfahren nicht zu beeinflussen; relevante Unterlagen wie der Tätigkeitsbericht wurden aber gesichert. Eines der Verfahren ist bereits rechtskräftig abgeschlossen, mit dem Abschluss der weiteren wird nicht vor Mitte 2027 gerechnet. Damit kann sich die interne Aufklärung des Falls um Jahre verzögern.
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