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Landesmeldung Stadtweit Beantwortet Eingestellt am 17.10.2026 · Antwort vom 16. Juli 2026

Wann neue Schulen als Europa-Schule starten können

Die Grünen-Abgeordnete Klara Schedlich fragte, ob und wie eine neu gegründete Schule von Beginn an als Staatliche Europa-Schule Berlin (SESB) eingerichtet werden kann. Die Senatsverwaltung antwortet: Grundsätzlich gelten dieselben Regeln wie für bestehende Schulen – Rechtsgrundlage ist § 18 Absatz 3 Schulgesetz. Eine Besonderheit: Neue Schulen haben noch keine Schulkonferenz, deren Antrag sonst nötig wäre; das ist also keine rechtliche Voraussetzung. Der Senat entscheidet selbst über neue SESB-Standorte, wobei er ausreichende Nachfrage, gesamtstädtisches Interesse, genügend muttersprachliche Lehrkräfte und eine ausgewogene regionale Verteilung prüfen muss. Eine Ausweitung darf nicht zulasten des normalen Schulangebots gehen.

Bildung & Schule Anfrage & Antwort

Quelldokument

Referenz
19/26543
Typ
Schriftliche Anfrage
Urheber
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Fraktionen
Bündnis 90/Die Grünen
Themengebiet
Schulen
Veröffentlicht
30.06.2026
Ebene
Landesebene (Berlin)
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