Wann neue Schulen als Europa-Schule starten können
Die Grünen-Abgeordnete Klara Schedlich fragte, ob und wie eine neu gegründete Schule von Beginn an als Staatliche Europa-Schule Berlin (SESB) eingerichtet werden kann. Die Senatsverwaltung antwortet: Grundsätzlich gelten dieselben Regeln wie für bestehende Schulen – Rechtsgrundlage ist § 18 Absatz 3 Schulgesetz. Eine Besonderheit: Neue Schulen haben noch keine Schulkonferenz, deren Antrag sonst nötig wäre; das ist also keine rechtliche Voraussetzung. Der Senat entscheidet selbst über neue SESB-Standorte, wobei er ausreichende Nachfrage, gesamtstädtisches Interesse, genügend muttersprachliche Lehrkräfte und eine ausgewogene regionale Verteilung prüfen muss. Eine Ausweitung darf nicht zulasten des normalen Schulangebots gehen.
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