Barrierefreie Abreise nach Großevents: kaum verbindliche Vorgaben
Die Grünen-Abgeordnete Klara Schedlich wollte wissen, wie der Senat sicherstellt, dass mobilitätseingeschränkte Menschen nach Veranstaltungen im Olympiastadion und in der Uber Arena barrierefrei mit Taxi oder Fahrdienst abreisen können. Die Antwort des Senats macht deutlich: Verantwortlich ist der Veranstalter, der ein Mobilitätskonzept vorlegen soll. Das Berliner Mobilitätsgesetz formuliert dafür aber nur Planungs- und Zielvorgaben (Sollbestimmungen) – unmittelbar einklagbare Detailpflichten für Veranstalter gibt es nicht. Verbindliche Vorgaben gelten erst seit 2025 für vom Land geförderte Sportgroßveranstaltungen bzw. bei Host-City-Verpflichtungen, abgeleitet aus dem Teilhabekonzept der UEFA EURO 2024. Menschen mit Merkzeichen „T“ können den Sonderfahrdienst mit Treppensteigehilfe oder ein Taxikonto beim LAGeSo nutzen – Uber und Bolt sind davon aber ausdrücklich ausgenommen.