Nur vier Fälle unrechtmäßiger Umwandlung in Milieuschutzgebieten
Die Grünen-Abgeordnete Katrin Schmidberger fragte, wie viele Wohnungseigentumsaufteilungen in sozialen Erhaltungsgebieten ohne Genehmigung im Grundbuch vollzogen wurden. Die Antwort: Berlinweit sind nur vier Fälle bekannt – der Fall Wilhelmshavener Straße 64 in Mitte, zwei in Neukölln und einer in Charlottenburg-Wilmersdorf. Im Mitte-Fall verzichtete der Bezirk auf einen Amtswiderspruch, in den anderen Fällen wiesen Gerichte die Widersprüche zurück, teils weil zum Zeitpunkt der Eintragung erst ein Aufstellungsbeschluss vorlag. Seit 2025 ist die Begründung von Wohnungseigentum berlinweit genehmigungspflichtig, die Regelung läuft Ende 2030 aus. Der Senat sieht die Grundbuchämter in der Pflicht, die Genehmigung einzufordern.
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