LADG-Ombudsstelle: Kosten nach fünf Jahren aufgeschlüsselt
Die AfD-Abgeordnete Jeannette Auricht fragte nach Bilanz, Kosten und Rechtsgrundlagen der LADG-Ombudsstelle fünf Jahre nach Inkrafttreten des Landesantidiskriminierungsgesetzes. Der Senat antwortet mit konkreten Zahlen: Die Personalkosten der Ombudsstelle betrugen 467.207 € im Jahr 2025, 360.570 € in 2024 und 234.257 € für Mai bis Dezember 2023. Sachkosten fielen nur in geringem Umfang an (2025 rund 5.410 €), Mietkosten entstanden nicht, da die Stelle im Dienstgebäude der Senatsverwaltung für Justiz in der Salzburger Straße 21–28 untergebracht war. Zur Definition von Diskriminierung erklärt der Senat, Ombudsstelle, Beschwerdestellen und Gerichte arbeiteten mit demselben LADG-Begriff; ob eine Klage Erfolg habe, hänge zusätzlich von Beweismitteln und Prozessverhalten ab. Für die dezentralen LADG-Beschwerdestellen der Behörden konnten nur sechs Einrichtungen überhaupt Kosten beziffern – eine belastbare Gesamtbilanz liegt damit nicht vor.