Kein Datenabgleich zwischen Polizei und Jobcentern in Berlin
Die AfD-Abgeordnete Jeannette Auricht wollte wissen, wie viele Bürgergeld-Empfänger*innen in Berlin mit offenem Haftbefehl gesucht werden. Die Antwort: Dazu gibt es keine Statistik – weder bei der Polizei Berlin noch bei der Bundesagentur für Arbeit. Ein automatischer Datenabgleich zwischen Polizei und Jobcentern findet nicht statt; Auskünfte zu Einzelpersonen gibt es nur im konkreten Einzelfall auf Grundlage der §§ 160, 161 StPO und § 68 SGB X. Ein regelmäßiger Abgleich ist bundesrechtlich nicht vorgesehen. Der bloße Erlass eines Haftbefehls führt nicht zum Leistungsausschluss – erst mit der Unterbringung in Haft werden Bürgergeld-Leistungen aufgehoben.
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