Polizei Berlin: Senat verweigert Auskunft zu Databroker-Daten
Der Linken-Abgeordnete Niklas Schrader wollte wissen, ob Polizei Berlin und Landeskriminalamt seit 2020 kommerzielle Standortdaten oder Dienste von Datenhändlern ("Databrokern") nutzen, testen, beschaffen oder auswerten. Hintergrund sind Recherchen von ARD, Bayerischem Rundfunk und netzpolitik.org, wonach deutsche Polizeibehörden auf Daten aus der digitalen Werbeindustrie zurückgreifen, aus denen sich Bewegungsprofile ableiten lassen. Der Senat bestätigt lediglich, dass die Polizei Open-Source-Recherchen (OSINT) auf Grundlage der Strafprozessordnung und der §§ 17, 18 ASOG betreibt. Alle weiteren Fragen – zu konkret genutzten Produkten, Rechtsgrundlage, Datenschutz-Folgenabschätzung, Beteiligung der Datenschutzbeauftragten sowie zu Verträgen, Ausschreibungen und Kosten – bleiben unbeantwortet; der Senat beruft sich auf Geheimhaltung und das Staatswohl. Bürger*innen erfahren damit nicht, ob ihre über Werbenetzwerke anfallenden Standortdaten von der Berliner Polizei ausgewertet werden.