Senat nutzte E-Mail-Signaturen für Olympia-Werbung vor der Wahl
Die Linke-Abgeordneten Brychcy und Engelmann fragten, wie die Werbung für Berlins Olympiabewerbung in die dienstlichen E-Mail-Signaturen der Verwaltungen kam und ob das kurz vor der Wahl mit dem Neutralitätsgebot vereinbar ist. Der Regierende Bürgermeister antwortete, er habe Senatsverwaltungen und Bezirksämter am 5. Mai 2026 per E-Mail informiert und angeregt, das Kampagnenlogo in die Signaturen aufzunehmen – im Anschluss an den Senatsbeschluss zum Bewerbungskonzept. An Bezirksämter, landeseigene Unternehmen oder andere öffentliche Stellen wurde dafür kein Geld gezahlt. Der Senat sieht keinen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot, da kein parteiergreifendes Handeln vorliege und die Entscheidung des DOSB am 26. September 2026 anstehe. Ob Beschäftigte die Werbung abschalten können, welche Folgen ein Löschen hätte und ob Personalvertretungen beteiligt wurden, beantwortet der Senat nur pauschal mit Verweis auf eine Anlage.