Leistbarkeitsversprechen: Anträge bei Wohnungsunternehmen oft abgelehnt
Der Linke-Abgeordnete Niklas Schenker fragte nach Zahlen zum Leistbarkeitsversprechen bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen, das Mieter*innen mit niedrigem Einkommen die Miete auf 27 Prozent des Haushaltseinkommens begrenzen soll. Die Antwort zeigt: Die allermeisten Anträge werden abgelehnt – so 2025 bei der Gewobag 146 von 156, bei degewo 65 von 77, bei SuL 21 von 27 und bei der GESOBAU 14 von 52. Häufigster Ablehnungsgrund ist ein zu hohes Haushaltseinkommen bzw. die Überschreitung der WBS-Einkommensgrenzen; auch unvollständige Unterlagen führen zu Ablehnungen. Eine einheitliche Erfassung der Ablehnungsgründe gibt es nicht, und die sechs Unternehmen nutzen unterschiedliche eigene Berechnungsbögen statt eines gemeinsamen Standards. Für betroffene Mieter*innen bedeutet das: Die zugesagte Mietobergrenze greift in der Praxis nur in wenigen Fällen.