Rechtliche Vertretung für unbegleitete Minderjährige in Berlin
Die Grünen-Abgeordneter Jian Omar fragte, wie Berlin die EU-Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) umsetzt und dabei den Kinder- und Jugendschutz für unbegleitete minderjährige Geflüchtete (UMF) sicherstellt. Der Senat antwortet, dass in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) eine neue Arbeitsgruppe für die Notvertretung nach §§ 42, 42a SGB VIII aufgebaut wird, deren Mitarbeitende fachlich weisungsfrei handeln. Die Vertretung hat ihren Dienstsitz in der Buschkrugallee 95 in Neukölln und nutzt geschützte Gesprächsräume am Screeningstandort Oranienburger Straße sowie in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Über vorläufige Inobhutnahmen und Termine wird die Gruppe umgehend informiert; sie kann vorab mit den Jugendlichen sprechen und am Erstgespräch teilnehmen. Für die Verständigung stehen Telefon-Dolmetscherdienste und Übersetzungsgeräte bereit; bei behördlich festgestellter Volljährigkeit erhalten Betroffene und Vertretung den Beendigungsbescheid samt Rechtsbehelfsbelehrung.