50.736 Euro Übergangsgeld für Ex-Digitalstaatssekretär Hundt
Die AfD-Fraktion fragt nach den Kosten des kurzen Einsatzes von Digitalstaatssekretär Matthias Hundt, der am 18. März 2026 ernannt und am 2. Juni 2026 nach nur rund zehn Wochen wieder entlassen wurde. Gegen Hundt ermittelt die Staatsanwaltschaft Dresden wegen Insolvenzverschleppung; sein früheres Unternehmen war bereits im November 2025 in Insolvenz gegangen. Weil er seine eigene Entlassungsbitte zurückzog und der Senat ihn anschließend entließ, erhält er nach dem Landesbeamtenversorgungsgesetz Übergangsgeld von rund 50.736 Euro (71,75 Prozent der Bezüge über sechs Monate). Der Senat bestätigt in seiner Antwort, dass die Dienstbezüge der Besoldungsgruppe B 7 für die gesamte Amtszeit vom 18. März bis 2. Juni 2026 gezahlt wurden. Bereits zuvor hatte der Senat offengelegt, dass seit der Wiederholungswahl 2023 ausgeschiedene Senatsmitglieder und Staatssekretäre insgesamt über 3,4 Millionen Euro Übergangsgeld und Ruhegehalt erhalten haben.