So läuft das GEAS-Screening für Asylsuchende in Berlin ab
Der Grünen-Abgeordnete Jian Omar fragte, wie das neue Überprüfungsverfahren nach der GEAS-Screeningverordnung in Berlin konkret abläuft. Die Antwort zeigt: Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LFU) und Polizei Berlin betreiben gemeinsam eine rund um die Uhr besetzte Erstanlaufstelle im Ankunftszentrum. Dort werden biometrische Daten erfasst und an EURODAC übermittelt, ein Infektionsschutzscreening sowie eine Sicherheitskontrolle durch die Polizei durchgeführt – in Verdachtsfällen mit Durchsuchung, Festhalten und Antrag auf Überprüfungshaft. Unbegleitete Minderjährige werden an die Erstaufnahme- und Clearingstelle (EAC) der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie verwiesen, wo getrennte Termine und eine Vulnerabilitätsprüfung erfolgen. Die vom Gesetz geforderte 3-Tages-Frist will das LFU durch schrittweisen Schichtbetrieb sicherstellen.