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Landesmeldung Stadtweit Beantwortet Eingestellt am 17.10.2026 · Antwort vom 24. Juni 2026

So läuft das GEAS-Screening für Asylsuchende in Berlin ab

Der Grünen-Abgeordnete Jian Omar fragte, wie das neue Überprüfungsverfahren nach der GEAS-Screeningverordnung in Berlin konkret abläuft. Die Antwort zeigt: Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LFU) und Polizei Berlin betreiben gemeinsam eine rund um die Uhr besetzte Erstanlaufstelle im Ankunftszentrum. Dort werden biometrische Daten erfasst und an EURODAC übermittelt, ein Infektionsschutzscreening sowie eine Sicherheitskontrolle durch die Polizei durchgeführt – in Verdachtsfällen mit Durchsuchung, Festhalten und Antrag auf Überprüfungshaft. Unbegleitete Minderjährige werden an die Erstaufnahme- und Clearingstelle (EAC) der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie verwiesen, wo getrennte Termine und eine Vulnerabilitätsprüfung erfolgen. Die vom Gesetz geforderte 3-Tages-Frist will das LFU durch schrittweisen Schichtbetrieb sicherstellen.

Soziales & Familie Sicherheit & Ordnung Anfrage & Antwort

Quelldokument

Referenz
19/26275
Typ
Schriftliche Anfrage
Urheber
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Fraktionen
Bündnis 90/Die Grünen
Themengebiet
Ausländer, Migranten
Veröffentlicht
04.06.2026
Ebene
Landesebene (Berlin)
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