Senat plant vorerst kein Paritätsgesetz für Berlin
Die Grünen-Abgeordnete Dr. Bahar Haghanipour wollte wissen, wie weit der Senat die Vorbereitungen für ein Berliner Paritätsgesetz vorangetrieben hat. Die Antwort ist ernüchternd: Ein Gesetzentwurf wurde bislang nicht in Auftrag gegeben. Der Senat verweist darauf, dass die Regierungsrichtlinien nur die Prüfung der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten verlangten – diese liegt als Gutachten von Prof. Brosius-Gersdorf und Prof. Gersdorf seit Januar 2026 vor. Obwohl die Innenverwaltung für die konkrete wahlrechtliche Ausarbeitung zuständig wäre, wurde sie nicht beauftragt. Der Senat will ein Paritätsgesetz erst in der nächsten Legislaturperiode angehen, um das Risiko einer Verfassungswidrigkeit zu minimieren.
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