Mietminderung bei Aufzugausfall in landeseigenen Wohnungen möglich
Prof. Dr. Martin Pätzold (CDU) erkundigte sich nach den Regeln für Mietminderungen bei defekten Aufzügen in landeseigenen Wohngebäuden. Der Senat bestätigte, dass Unternehmen wie degewo oder Gewobag Minderungen gewähren, die sich nach der Etage und der Ausfalldauer richten. Mieter*innen müssen diese aktiv beantragen, wobei die Abrechnung meist nach der Reparatur erfolgt. Kein Anspruch besteht bei nur kurzen Ausfällen, für Wohnungen im Erdgeschoss oder wenn ein Zweitaufzug vorhanden ist.
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