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Landesmeldung Beantwortet Eingestellt am 17.06.2026 · Beantwortet am 08. Juni 2026

Mietminderung bei Aufzugausfall in landeseigenen Wohnungen möglich

Prof. Dr. Martin Pätzold (CDU) erkundigte sich nach den Regeln für Mietminderungen bei defekten Aufzügen in landeseigenen Wohngebäuden. Der Senat bestätigte, dass Unternehmen wie degewo oder Gewobag Minderungen gewähren, die sich nach der Etage und der Ausfalldauer richten. Mieter*innen müssen diese aktiv beantragen, wobei die Abrechnung meist nach der Reparatur erfolgt. Kein Anspruch besteht bei nur kurzen Ausfällen, für Wohnungen im Erdgeschoss oder wenn ein Zweitaufzug vorhanden ist.

Wohnen & Bauen Soziales & Familie Anfrage & Antwort

Quelldokument

Referenz
19/26155
Typ
Schriftliche Anfrage
Urheber
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Fraktionen
CDU
Themengebiet
Wohnungswesen
Veröffentlicht
26.05.2026
Ebene
Landesebene (Berlin)
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