Polizei: Kein gezielter LED-Einsatz gegen Journalist*innen bekannt
Die Grünen-Abgeordnete Gollaleh Ahmadi wollte wissen, ob die Berliner Polizei bei Demonstrationen gezielt starke LED-Leuchten auf Kameras von Journalist*innen richtet, um Bild- und Videoaufnahmen zu verhindern. Die Senatsverwaltung für Inneres antwortet: Dazu liegen ihr keine Erkenntnisse vor, und Beschwerden über Behinderungen journalistischer Arbeit seit 2023 seien bei der Polizei nicht automatisiert recherchierbar – konkrete Zahlen kann der Senat nicht nennen. Entsprechend wurden auch keine disziplinar- oder strafrechtlichen Verfahren eingeleitet (Frage 3: 'Entfällt'). Der Senat betont, die Pressefreiheit schütze die Anfertigung von Aufnahmen polizeilicher Maßnahmen im öffentlichen Raum; ein gezielter Lichteinsatz gegen Medienvertreter*innen käme allenfalls 'rechtstheoretisch/hypothetisch' zur Abwehr schwerer Gefahren nach § 17 ASOG in Betracht. Spezielle Vorschriften zum Einsatz von Taschenlampen oder LED-Leuchten gegenüber der Presse gibt es bei der Polizei Berlin nicht, und solche Regelungen sind auch nicht Bestandteil von Einsatzbefehlen.