Stroboskop-Licht gegen Filmende bei Demo war laut Bundespolizei Fehler
Der LINKE-Abgeordnete Niklas Schrader fragte nach einem taz-Bericht, wonach Einsatzkräfte am Rande einer Demonstration am 1. Mai 2026 in Berlin mit Stroboskop-Taschenlampen gezielt filmende Personen und Presse geblendet haben sollen. Die Senatsverwaltung antwortet: Die Berliner Polizei war an dem Einsatz weder beteiligt noch vorab informiert – es handelte sich um eine Maßnahme der Bundespolizei. Diese erklärte, die Stroboskop-Funktion sei nur versehentlich ausgelöst und sofort wieder abgeschaltet worden. Die Berliner Polizei hat nach eigenen Angaben keine Vorgaben oder Schulungen zum Einsatz von Stroboskop-Licht und keine Erkenntnisse über eigene derartige Einsätze. Der Senat betont die Pressefreiheit; ein gezielter Einsatz starker Lichtquellen gegen Medienvertreter*innen wäre allenfalls theoretisch über §17 ASOG zulässig. Der Vorfall ist Teil der Einsatznachbereitung mit der Bundespolizei.